Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für 2016: 1,024.
| ASVG | |
| Geringfügigkeitsgrenze | |
| täglich | € 31,92 |
| monatlich | € 415,72 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 623,58 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 162,00 |
| monatlich | € 4.860,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 9.720,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 5.670,00 |
Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (täglich € 3,00) erhöht.
Grenzbeträge zum ArbeitslosenVersicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
| Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
| bis € 1.311,00 | 0 % |
| über € 1.311,00 bis € 1.430,00 | 1 % |
| über € 1.430,00 bis € 1.609,00 | 2 % |
| über € 1.609,00 | 3 % |
Stand: 29. September 2015
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