Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
| ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
| Geringfügigkeitsgrenze | € 460,66 |
| monatlich | |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich |
€ 179,00 |
| monatlich | € 5.370,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.265,00 |
| Auflösungsabgabe | entfällt ab 2020! |
Stand: 28. Oktober 2019
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