Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
| ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
| Geringfügigkeitsgrenze | |
| monatlich | € 475,86 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 713,79 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 185,00 |
| monatlich | € 5.550,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. Oktober 2020
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