Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 500,91 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 751,37 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 195,00 |
| monatlich | € 5.850,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 11.700,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.825,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. September 2022
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