Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020
ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 446,81
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 670,22
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 174,00
monatlich
€ 5.220,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 10.440,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 6.090,00
Unfallversicherungsbeitrag 2019
Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Steuerberater in Graz kümmern sich um Ihre Anliegen. Unser Service umfasst Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für Unternehmer und Privatpersonen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.