Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 betragen diese für steuerliche Zwecke:
Altersgruppe | 2018 |
0 – 3 Jahre | € 204,00 |
3 – 6 Jahre | € 262,00 |
6 – 10 Jahre | € 337,00 |
10 – 15 Jahre | € 385,00 |
15 – 19 Jahre | € 454,00 |
19 – 28 Jahre | € 569,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
für das 1. Kind | € 29,20 p. m. |
für das 2. Kind | € 43,80 p. m. |
für jedes weitere Kind | € 58,40 p. m. |
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
- die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 28. November 2017
Über uns: Unsere Kanzlei in Graz bietet Ihnen professionelle Steuerberatung, mit dem Fokus auf Steuergestaltung für Unternehmen und Privatpersonen, sowie betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung für Unternehmer. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.